BFSG Compliance 2025
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act (EAA) in Deutschland um. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen – darunter Online-Shops und E-Commerce – zu barrierefreien digitalen Angeboten.
Seit wann gilt es?
Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 verbindlich anzuwenden. Die Übergangsfrist ist vorbei, Marktüberwachungsbehörden führen bereits Prüfungen durch.
Wen betrifft es?
B2C-Online-Shops und digitale Dienstleistungen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. € Jahresumsatz/Bilanzsumme) – reine B2B-Anbieter sind in der Regel nicht erfasst.
Welcher Standard gilt technisch?
Referenz ist EN 301 549, die inhaltlich WCAG 2.1 Level AA entspricht. Das ist auch der Standard, den Barrierewerk prüft.
Was drohen für Strafen?
Je nach Landesrecht sind Bußgelder bis zu 100.000 € möglich. Zusätzlich drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände.
Was tun?
Website mit einem Tool wie Barrierewerk prüfen, kritische Funde priorisiert beheben, eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen (Barrierewerk kann sie generieren) und regelmäßig erneut prüfen.
Hinweis
Dies ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen im Einzelfall empfiehlt sich anwaltliche Beratung.